Meldepflichten für Tierhalter
Halter und Züchter von Geflügel und Tauben sind verpflichtet ihre Tierhaltung bei 3 öffentlichen Stellen anzumelden und die im hier bereitgestellten Merkblatt vorgegebenen Richtlinien zu beachten.
Halter und Züchter von Geflügel und Tauben sind verpflichtet ihre Tierhaltung bei 3 öffentlichen Stellen anzumelden und die im hier bereitgestellten Merkblatt vorgegebenen Richtlinien zu beachten.